Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen:
Jetzt prüfen und Geld zurückbekommen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass viele Lebensversicherungskunden wegen fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ihren alten Verträgen widersprechen können. Interessant für Sie als Kunden: Bei einem Widerspruch muss der Versicherer regelmäßig wesentlich mehr zurückzahlen als im Fall einer Kündigung. Lassen Sie jetzt von uns prüfen, ob auch Ihre Versicherung betroffen ist.
Fast jeder deutsche Haushalt hat eine Lebensversicherung. Und das, obwohl die Rendite vieler Lebensversicherungen weit hinter dem zurückbleibt, was dem Kunden beim Abschluss vorgerechnet wurde. Schuld daran sind die hohen Abschlusskosten und die schwachen Anlagerenditen, die die Versicherer in den vergangenen Jahren erwirtschaftet haben.
Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung erlischt das Widerspruchsrecht nicht
Fast die Hälfte der Verträge wird allerdings vor dem vertraglich vorgesehenen Termin gekündigt. Die Kündigung war bislang die einzige Möglichkeit für Kunden, auf das Geld zuzugreifen – eine kostspielige Möglichkeit, denn eine vorzeitige Kündigung führte zu hohen Abschlägen durch die Versicherer. Inzwischen gibt es aber eine weitere Option: den nachträglichen Widerspruch, der zur Rückabwicklung des Vertrags führt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen entschieden, dass etliche Lebensversicherungskunden ihren alten Verträgen noch widersprechen können. Hat die Versicherung damals gar nicht oder fehlerhaft über das Widerspruchsrecht belehrt, kann der Versicherte auch heute noch den Vertrag widerrufen, da das Widerspruchsrecht nie erloschen ist.
Warum das besonders interessant für Kunden ist: Bei einem Widerspruch muss der Versicherer regelmäßig wesentlich mehr zurückzahlen als im Fall einer Kündigung, denn Sie haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Prämien und auf eine Nutzungsentschädigung. Außerdem interessant: Das gilt auch für Kunden, die bereits vor Jahren aus ihrem Vertrag ausgestiegen sind.
Zwischen 1994 und 2007 abgeschlossene Verträge betroffen
Betroffen sein können Lebens- und Rentenversicherungs-Verträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. Mögliche Fehler sind beispielsweise, dass die Widerrufsbelehrung sich nicht vom übrigen Text abhebt, dass nicht auf die Schriftform des Widerspruchs hingewiesen wird oder dass nicht angegeben ist, dass es ausreicht, wenn der Widerspruch innerhalb der 30-Tage-Frist abgeschickt wird.
Die Chancen für Versicherungsnehmer stehen gut, denn nach einer Erhebung der Verbraucherzentrale Hamburg sind mehr als 60 Prozent der Widerspruchsbelehrungen aus dieser Zeit fehlerhaft und damit unwirksam. Ob auch Ihr Vertrag betroffen ist und auch Sie die Chance auf eine stattliche Rückzahlung haben, klären wir gerne für Ihren individuellen Fall. Sprechen Sie uns einfach an.
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