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Pflegezusatzversicherung – unabdingbar im Pflegefall

Im Alter als Pflegefall enden und kein Geld für Ärzte oder Medikamente haben. Ein Schreckensszenario für viele Menschen, aber längst keine Seltenheit mehr. Jeder gesetzlich in einer Krankenkasse Versicherte zahlt daher in die Pflegeversicherung ein, um die Risiken der Pflegebedürftigkeit im Alter abzusichern.

Die gesetzlichen Leistungen reichen im Pflegefall aber meist nicht aus, so dass Betroffene häufig einen Großteil aus der eigenen Kasse finanzieren müssen. Die Rente und angespartes Geld dienen als Geldquelle, sind aber schnell erschöpft. Wesentlich preiswerter und abgesicherter gestaltet sich eine Finanzierung über eine zuvor abgeschlossene private Pflegezusatzversicherung.

Im Schnitt kostet in Deutschland die Pflege im Alter zwischen 30.000 und 60.000 Euro, so Schätzungen von unabhängigen Instituten. Dabei sind die Menschen im Durchschnitt vier bis sechs Jahre pflegebedürftig.

Im Pflegefall kann je nach Pflegestufe die Kostenlücke, die Differenz zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den wirklichen Pflege-Kosten, sehr hoch sein.
Bereits in der Pflegestufe 1 kann die monatliche Kostenlücke mehrere hundert Euro betragen. Bei einer stationären Unterbringung zahlt die Pflegekasse in der Pflegestufe 2 oder 3 monatlich oftmals nur weniger als die Hälfte der Heimkosten für ein durchschnittliches Pflegeheim. Die restlichen Kosten müssen dann selbst getragen oder von den Angehörigen des Pflegebedürftigen übernommen werden. Eine Kostenlücke bei der Pflege zu Hause kann noch größer sein, da die Pflegekasse bei der ambulanten Versorgung weniger zahlt. Speziell bei Demenz kann die Kostenlücke besonders groß werden, denn Demenzkranke sind im gesetzlichen Sinn nicht Pflegebedürftig und erhalten keine Pflegestufe.

Private Pflegezusatzversicherung als sinnvolle Ergänzung

Die private Pflegezusatzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Versicherungsschutz. Dadurch kann die finanzielle Lücke im Pflegefall geschlossen werden, die durch die zu geringen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung entstehen. Die Kosten und Vertragsbedingungen für eine private Pflegezusatzversicherung sind grundsätzlich vom Anbieter, dem gewählten Tarif und der gewünschten Versicherungsleistung abhängig.

Eine Pflegezusatzversicherung sollte für jede Pflegestufe (1, 2 und 3) sowie für Demenz gelten. Die Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung können vom Versicherten erst beansprucht werden, wenn die vertraglich vereinbarte Wartezeit abgelaufen ist.

Arten von privaten Pflegeversicherungen

Bei den Angeboten der Versicherungen lassen sich drei Arten der privaten Pflegezusatzversicherungen unterscheiden:

  • Pflegetagegeldversicherung
Die häufigste Form der privaten Pflegezusatzversicherung ist die Pflegetagegeldversicherung. Sobald der Nachweis einer Pflegebedürftigkeit vorlegt, zahlt die Pflegetagegeldversicherung dem Betroffenen einen zuvor vereinbarten Geldbetrag pro Pflegetag aus. Diese Form der Pflegezusatzversicherung bietet ein immens wichtiges Zusatzeinkommen für Pflegebedürftige. Zudem hat sie den Vorteil, dass der Versicherte im Pflegefall entscheiden kann, wie er gepflegt werden möchte.

  • Pflegekostenversicherung
Bei der Pflegekostenversicherung beteiligt sich die Versicherung im Pflegefall anteilig an den Pflegekosten, die nach Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung übrig bleiben. Die Leistungen für die jeweilige Pflegestufe werden im Versicherungsvertrag festgelegt. Der Vorteil bei der Pflegekostenversicherung ist, dass die Leistungen sich an den tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege orientieren und dementsprechend auch Kostensteigerungen berücksichtigt werden.

  • Pflegerentenversicherung
Als dritte Variante gibt es noch die sogenannte Pflegerentenversicherung. Diese ist die teuerste Vorsorgeform für den Pflegefall. Als Lebensversicherung bietet sie eine lebenslange Monatsrente, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt.

Staatliche Förderung der Pflegeversicherung

Seit 2013 zahlt die Bundesregierung allen Bürgern, die eine geförderte, private Pflegetagegeldversicherung abschließen, einen monatlichen Zuschuss von 5 Euro. Bedingung ist, dass der monatliche Eigenanteil des Versicherten bei mindestens 10 Euro liegt.
Diese Förderung soll für die Bürger ein Anreiz sein, um privat für die Pflegebedürftigkeit im Alter vorzusorgen. Die Idee zur Förderung der privaten Pflegeversicherung stammt vom ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und wird daher auch als Pflege-Bahr bezeichnet. Die Leistungen der Pflege-Bahr beschränken sich dabei auf ein reines Pflege-Tagegeld. Anfang 2014 gab es bereits über 400.000 solcher Verträge mit steigender Tendenz.

Eine Gesundheitsprüfung muss dabei nicht abgelegt werden. Das ist vor allem ein Vorteil für ältere Menschen und Kunden mit Vorerkrankungen. Die Versicherer dürfen kranke Menschen nicht ablehnen und auch nicht, wie sonst üblich, Risikozuschläge erheben oder Leistungen ausschließen. Je jünger ein Kunde bei Vertragsabschluss ist, desto geringer ist der Monatsbeitrag.

Merke: Pflegezusatzversicherungen sollten für alle drei Pflegestufen gelten. Dabei sollte auch auf eine Anpassung der Leistungen an die allgemeine Inflationsrate geachtet werden (Dynamisierung), um einen Wertverlust der vereinbarten Leistungen zu verhindern. Generell können Versicherte im Pflegefall die Leistungen erst nach einer Wartezeit von maximal fünf Jahren in Anspruch nehmen.

Hier finden Sie die Rechner zur Pflegezusatzversicherung

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