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Gesellschafter-Geschäftsführer-Altersvorsorge

Der Geschäftsführer einer GmbH verfügt während seines Erwerbslebens über ein hohes bis sehr hohes Einkommen. In der Regel liegt der Verdienst weit oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Die spätere gesetzliche Rente besteht meist nur aus einen Bruchteil des einstigen Einkommens, sofern überhaupt ein Anspruch besteht.

Dem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) droht im Alter daher eine erhebliche Versorgungslücke, die jedoch durch betriebliche und private Rentenversicherungen geschlossen werden kann. Wer als GGF nach seinem beruflichen Ausscheiden nicht auf seinen gewohnten Lebensstandard verzichten möchte, sollte eine ausreichende Altersvorsorge aufbauen.

Zwei-Stufen-Vorsorgemodell

Durch eine private Vorsorge allein lässt sich die Versorgungslücke meist nicht schließen. Eine betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist daher überaus sinnvoll, idealerweise mit einem bedarfsorientierten Zwei-Stufen-Vorsorgemodell, welches zum einen eine Direktversicherung und zum anderen eine Pensionszusage beinhaltet.

Stufe 1: Direktversicherung als Basis-Altersvorsorge

Die Direktversicherung ist eine Vorsorgelösung, die sich individuell und bedarfsgerecht gestalten lässt – ohne großen Aufwand für den Versicherten. Dabei gibt es sowohl für den GGF als auch für die GmbH finanzielle Vergünstigungen.

Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die eine GmbH zu Gunsten ihres Geschäftsführers abschließt. Sie gewährt einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen und unterliegt der Versicherungsaufsicht. Bei der Direktversicherung fungiert das Unternehmen als Vertragspartner und ist für die Zahlung der Beiträge zuständig. Der GGF bzw. seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen erhalten von Anfang an ein unwiderrufliches Bezugsrecht.

Da jedoch der Versorgungsbedarf eines GGF sehr hoch ist, reicht die Dotierung bei der Direktversicherung oftmals nicht aus. Die Kombination der Direktversicherung mit einer rückgedeckten Pensionszusage ist daher sinnvoll.

Stufe 2: Schließen der Versorgungslücke mit Pensionszusage

Die Pensionszusage ist im Prinzip ein Versprechen einer GmbH gegenüber seinem GGF oder auch anderen Mitarbeitern, betriebliche Versorgungsleistungen zu zahlen.

Die Pensionszusage - oft auch als Direktzusage bezeichnet - ist der traditionelle Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Mit der Pensionszusage besteht ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der GmbH und dem GGF, in dem die Versorgungsleistungen für den GGF geregelt sind.

Der besondere Vorteil einer Pensionszusage besteht darin, dass Leistungen sowohl in der Höhe als auch im Umfang flexibel gestaltet und den persönlichen Belangen des GGF angepasst werden können.

Weitere Vorteile der Pensionszusage:

  • besonders geeignet für höhere Versorgungsziele
  • in der Finanzierung jederzeit völlig flexibel
  • Altersvorsorge finanziert über die GmbH
  • steuerfreier Aufbau Ihrer Altersvorsorge
  • sofortige Absicherung der Hinterbliebenen und der eigenen Arbeitskraft möglich
  • wahlweise Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung
  • bedarfsorientierte Gestaltung der Vorsorge
  • Beitrag als Betriebsausgabe absetzbar
Für das Unternehmen stellen Pensionsrückstellungen einen steuermindernden Aufwand dar. Zudem kann die Pensionsauszahlung als Betriebsausgabe deklariert werden.


Durch die Erteilung einer Pensionszusage geht die GmbH eine Verpflichtung ein, die mit bestimmten Risiken verbunden ist, wie zum Beispiel einer frühzeitigen Zahlung einer lebenslangen Witwen- oder Berufsunfähigkeitsrente oder das Auffüllen der Pensionsrückstellungen als Barwert (bilanzielle Risiken). Damit die GmbH diese finanziellen Risiken abfedern kann, schließt die GmbH eine Rückdeckungsversicherung bei einem Versicherungsunternehmen ab.

Merke:
Zum Schließen der Versorgungslücke ist die betriebliche Altersversorgung in der Regel für den GGF attraktiver als die private Altersversorgung.
Als GGF einer GmbH haben Sie das Privileg, sich eine Altersvorsorge über Ihr Unternehmen aufbauen zu können.

Egal welche weitergehenden Versorgungslösungen für einen GGF zur Debatte stehen, die Direktversicherung sollte in jedem Fall als Basis herangezogen werden.

Die Pensionszusage ist mit Abstand der flexibelste Weg der betrieblichen Altersversorgung und zudem der einzige mit Rückflussmöglichkeit der nicht benötigten Finanzierungsmittel an die Firma.


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