Die Ehefrau eines Betroffenen, die zum amtlich bestellten Betreuer ernannt wird, erhält vom Gericht Jahre später eine Zahlungs-Aufforderung von EUR 54.000,- (!). Ihr wird sogar ein Externer Amtlicher Betreuer vorgesetzt, weil ihr unterstellt wird, dass Sie mit den Geldangelegenheiten ihres Mannes überfordert ist.
Sie sehen, dass es „leider“ nicht reicht, wenn Sie Verheiratet sind. In solchen Fällen müssen Sie eine Vorsorge-Vollmacht besitzen und alle Aus- und Eingaben vor Gericht offenen legen. Ansonsten wird von Gericht ein Amtlich Besteller Betreuer festgestellt.