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Vorsorgevollmacht

amtlich bestellter Betreuer kassiert zunächst EUR 1.000,-

Es ist keine Vorsorgevollmacht vorhanden. Die Ehefrau kann über Geld aus der Unfallversicherung nicht verfügen, Anträge bei Gericht werden z.T. nicht genehmigt.
Dies ist leider kein Einzelfall, sondern oft schlichte Realität. Denn alleine die Tatsache, dass man verheiratet ist, genügt nicht aus um die rechtliche Vertretung des Ehepartners zu übernehmen. Hierfür ist eine Vorsorgevollmacht oder ein Urteil eines Gerichtes notwendig.
Eine Vorsorgevollmacht ist für viele Menschen ein rotes Tuch. Jedoch sollte man sich rechtzeitig darüber im Klaren sein, wer einen später bei Rechtsauftritten vertritt, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist. Hier in Deutschland haben wir die Möglichkeit dieses wichtige Gut auf eine andere Person zu übertragen.

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