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ACHTUNG! Auch Sie haften nach den UMWELTSCHADENSGESETZES aus 2007

Sehr geehrte Kunden,
seit Einführung des Umweltschadensgesetzes Ende 2007 können Sie als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden verpflichtet werden.

Wie hoch das Haftungsrisiko für Sie ist, sehen Sie sehr schön in der Empfehlung der IHK Südwest-Sachsen und dem Schadensbeispiel vom Ministerium Rheinlad-Pfalz.

Wir haben mit der neuen Ökoschutzversicherung ein Produkt anzubieten, welches die Risiken des Umweltschadensgesetzes abdeckt. Schützen Sie sich mit der neuen Ökoschutzversicherung vor den hohen Kosten, die anfallen können, um Umweltschäden quasi wieder rückgängig zu machen.

Mit der Ökoschutzversicherung können Sie mittels Bausteinsystem Ihr eigenes Schutzprogramm zusammenstellen. Die Ökoschutzversicherung versichert Sie gegen Schäden,
  • an der Biodiversität auffremden Grundstücken,
  • an fremden Böden
  • an fremden Gewässern (ausgenommen Grundwasser).
Wir empfehlen jeden Kunden, diesen Baustein mit seiner Betriebshaftpflicht in einen Vertrag zu bündeln.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der FAS GmbH

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