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Attraktives Health-Benefit statt verpuffter Gehaltserhöhung

Betriebliche Krankenzusatzversicherung für Unternehmen (bKV)
  • 60 % geringerer Kostenaufwand für den Arbeitgeber im Verhältnis zur Brutto-Lohnerhöhung!!
  • Keine Gesundheitsprüfung der Mitarbeiter!!
  • Steigerung der Mitarbeiter-Motivation und Bindung an das Unternehmen!!
    AG schließt Lücke im ges. Gesundheitssystem
  • Familienangehörige können mitversichert werden!!
Von einer Gehaltserhöhung kommt nur ca. die Hälfte beim Arbeitnehmer an!! Der finanzielle

Aufwand beim Arbeitgeber ist groß - die Wirkung "verpufft" jedoch. Darüber hinaus werden die Versorgungslücken bei den gesetzlichen Krankenversicherungen immer größer. Handeln Sie als Arbeitgeber zeitgemäß und führen Sie eine betrieblich finanzierte Zusatzversicherung für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens ein. Die Möglichkeit der Pauschalversteuerung bringt weitere Vorteile für Arbeitgeber und - nehmer.

Profitieren Sie von minimalem organisatorischen Aufwand, einem positiven Sozial-Image Ihres Unternehmens und einer gesteigerten Motivation und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter.

Ab einer Betriebsgröße von mindestens 50 Mitarbeitern wird mit einem Gruppenversicherungsvertrag das gesamte Unternehmen versichert. Bei Bedarf sind aber auch Gruppenbildungen z.B. für leitende Angestellte möglich. Es ist keine Gesundheitsprüfung notwendig, die An- und Abmeldungen erfolgen via Liste, die Beitragszahlungen laufen zentral über den Arbeitgeber.

Vorteile in Zahlen - Rechenbeispiel: Ersparnis von € 80.784,00 bei 150 Mitarbeitern

Unternehmen mit 150 Mitarbeitern Lohn/Gehaltssumme p.a. bei einem Brutto Durchschnittsgehalt je MA in Höhe von € 3.000,-00 zzgl. Sozialvers. = € 6.485.130,00

Barlohnerhöhung

Bruttolohnerhöhung: 3,0 % = € 90,00
Effektiver Aufwand des Arbeitgebers: (inkl. AG Anteil Sozialversicherung): € 108,09
Effektiver Gesamtaufwand p. a.: € 192.562,00
Nettolohnerhöhung des Arbeitnehmers: Led. St. Kl. 1): € 46,82

bKV als Sachbezug durch den Arbeitgeber – pauschal versteuert (§ 40 SStG)

Versicherungsbeitrag zahlt Arbeitgeber: € 46,82
+ Pauschalstauer (t.B. 35 %): € 16,39
Effektiver Aufwand des Arbeitgebers: € 63,21
Benefit für den Arbeitnehmer: € 46,82

Ersparnis bKV zur Barlohnerhöhung: € 80.784,00 p. a.

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