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Sterben ist eine teure Angelegenheit in Deutschland – eine Sterbegeldversicherung kann da Abhilfe schaffen

Sterben ist nicht nur extrem traurig, sondern auch enorm teuer. Wer soll die Kosten für die Beerdigung eines Angehörigen oder gar der eigenen Beerdigung tragen? Ein zunehmend heikles Thema in der Bevölkerung, denn eine Beerdigung ist in Deutschland sehr teuer. Nach einer neuen statistischen Erhebung können es sich immer weniger Menschen leisten, die Bestattungskosten eines Angehörigen oder eines Familienmitglieds finanziell zu stemmen.

Bis ins Jahr 2004 gab es das sogenannte Sterbegeld, eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Seither müssen die Kosten im Trauerfall von den Angehörigen selbst getragen werden. Die Familie eines Verstorbenen bekommt also keine gesetzlich-geregelte finanzielle Unterstützung mehr. Weder die Krankenkasse, noch andere Zusatzversicherungen leisten einen Beitrag für die Bestattungskosten.

Dabei können die Kosten einer Beerdigung schnell zwischen 5.000 und 7.000 Euro betragen. Selbst für eine schlichte Beerdigung in einem Reihengrab werden bis zu 3.000 Euro fällig. Hinzu kommen weitere Kosten für Trauerfeier und Grabpflege. Viele Angehörige und Hinterbliebene sind mit einem solchen Betrag finanziell überfordert.

Eine Möglichkeit dieser Situation vorzubeugen, bietet der
Abschluss einer Sterbegeldversicherung.

Sterbegeldversicherung als Vorsorgeprodukt

Eine Sterbegeldversicherung ist das ideale Vorsorgeprodukt, um Angehörige und Familienmitgliedern vor allzu hohen Bestattungskosten zu schützen. Viele Menschen wollen schon zu Lebzeiten dafür sorgen, dass ihre Beerdigung nicht von ihren Angehörigen bezahlt werden muss und diese nicht in finanzielle Schwierigkeiten gebracht werden.

Eine Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall das Geld für die Bestattung. Stirbt der Versicherte, zahlt die Versicherung eine vorher vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. Innerhalb weniger Wochen sollte die Versicherung über den Tod der versicherten Person benachrichtigt werden.

Merke
  • Es besteht kein Zweifel an der Notwendigkeit einer privaten Sterbegeldversicherung. Sie ist nötig, weil das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen im Januar 2004 durch die damalige Gesundheitsreform abgeschafft wurde.
  • Mit einer Sterbegeldversicherung schützen Sie Ihre Angehörigen vor den hohen und meist nicht eingeplanten Kosten, die mit einem Todesfall verbunden sind. Zudem ist es ein beruhigendes Gefühl auch über den eigenen Tod hinaus für die eigene Familie zu sorgen.
  • Die Sterbegeldversicherung ist nach dem Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes ein wichtiger Baustein der privaten Vorsorge. Da häufig keine Rücklagen für Beerdigungskosten vorhanden sind, ist der finanzielle Aufwand ohne eine Sterbegeldversicherung beträchtlich.

Zwei Varianten von Sterbegeldversicherungen

Die Sterbegeldversicherung gibt es in zwei verschiedenen Ausführungen. Zum einen gibt es die Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit, allerdings mit Fragen zum Gesundheitszustand. Zum anderen gibt es eine Sterbegeldversicherung mit Wartezeit, aber ohne Beantwortung von Gesundheitsfragen. Sterbegeldversicherungen, die eine Wartezeit ohne Gesundheitsprüfung anbieten, sind dabei klar in der Mehrzahl. Sie haben in der Regel eine Wartezeit von 24 bis 36 Monaten.

Bei den meisten Sterbeversicherungen gibt es bei einem Unfalltod keine Wartezeit, die Leistungs-Auszahlung erfolgt also sofort. Die Dauer der Beitragszahlung zur Sterbegeldversicherung kann bis zum 65. oder 85. Lebensjahr gewählt werden. Meist wird der Tarif bis zum 85. Lebensjahr angeboten. Mit diesem Lebensjahr endet dann die Beitragspflicht, aber natürlich nicht die Leistung. Auch nach Ende der Beitragszahlungsdauer besteht ein lebenslanger Versicherungsschutz durch die gewählte Sterbegeldversicherung.

Sollte eine Sterbegeldversicherung vorzeitig aufgelöst werden, so sind 50 Prozent der Kapitalerträge frei von der Einkommenssteuer, sofern der Versicherte mindestens das 60. Lebensjahr vollendet hat und die Dauer der Versicherung mindestens 12 Jahre betragen hat. Trifft dies nicht zu, sind die Erträge aus der Sterbegeldversicherung voll steuerpflichtig. Nach dem derzeitigen Steuerrecht sind die Todesfallleistungen aus der Sterbeversicherung ausgenommen von der Einkommenssteuer.

Mit einem Sterbegeldversicherungs-Vergleich haben Sie die Möglichkeit, zahlreiche Sterbeversicherungen, hinsichtlich Ihres Beitrages und den Leistungen zu vergleichen. Nutzen Sie diese Möglichkeit und informieren Sie sich ausgiebig.

Eine Sterbegeldversicherung ist keineswegs nur ein Produkt für Senioren, sondern für alle Menschen, die das Risiko von zu hohen Beerdigungskosten in Deutschland absichern möchten.

Sie interessieren sich für die Berufsunfähigkeitsversicherung und möchten gerne weiter beraten werden. Dann setzten Sie sich mit uns in Verbindung.

Sie erreichen uns telefonisch unter 06408/90070 oder über unser Kontaktformular.

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