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Schützen Sie Ihre Kinder mit einer Kinderunfallversicherung

Dass diese Erkundungstouren oftmals riskant sein können und es dabei nicht selten zu Unfällen kommt, liegt ganz einfach in der Natur der Sache, denn Kinder gehen unbewusst hohe Risiken ein. Aufgrund von Naivität und Unerfahrenheit sind die Unfallrisiken bei Kleinkindern und Heranwachsenden sehr hoch. Trotz aller Vorsicht und guter Ratschläge lassen sich Unfälle nicht vermeiden.

80 Prozent der Unfälle ereignen sich zu Hause, bei Freunden oder beim Sport, also in der Freizeit des Kindes - zu einem Zeitpunkt, an dem die Kleinen nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind. Denn die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur, wenn das Kind auf dem Schulgelände oder auf dem Weg zur Schule oder dem Kindergarten einen Unfall hat. Eine gesetzliche Unfallversicherung bietet daher nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz für Ihre Kinder.

Kinderunfallversicherung als wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung

Bei einem Unfall in der Freizeit greift der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht. Aus diesem Grund ist es überaus sinnvoll, durch den zusätzlichen Abschluss einer privaten Kinderunfallversicherung den Versicherungsschutz auch auf Unfälle in der Freizeit auszuweiten.

Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind auch in der Freizeit (z.B. auf dem Spielplatz, im Sportverein, im Garten, im Urlaub oder im Straßenverkehr) einen umfangreichen Unfallschutz besitzt, sollten Sie eine Kinderunfallversicherung abschließen. Schützen Sie Ihren Nachwuchs rund um die Uhr mit einer gut ausgestatteten Versicherung.

Leistungen der Kinderunfallversicherung

Eine Kinderunfallversicherung kann zwar keine Wunder vollbringen, sie kann jedoch helfen, die finanziellen Folgen eines Unfalls zu kompensieren. So zahlt sie eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, wenn die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit des Kindes infolge eines Unfalls dauerhaft beeinträchtigt ist.

Die Höhe der Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass im schlimmsten Fall Pflege- und Umbaukosten vollständig bezahlt werden können. Oftmals wird der Fehler gemacht, die Versicherungssumme bei einer Kinderunfallversicherung zu niedrig anzusetzen. Dabei wird unterschätzt, wie hoch die Folgekosten sein können, die nach einem Unfall des Kindes auf die Eltern zukommen könnten.

Es ist daher sinnvoll, bei einer Kinderunfallversicherung eine Versicherungssumme von mindestens 200.000 Euro anzusetzen. Darüber hinaus ist es auch angebracht, eine sogenannte Progression vertraglich zu vereinbaren. Das bedeutet, die ausgezahlte Versicherungssumme steigt bei hohen Invaliditätsgraden überproportional an.

Eine Kinderunfallversicherung bietet aber nicht nur eine festgelegte Invaliditätssumme, sondern auch wertvolle Zusatzleistungen, die meist auch individuell wählbar sind. Zu den allgemeinen Leistungen der Kinderunfallversicherung zählen:

  • Genesungsgeld,
  • Kosmetische Operationen,
  • Übergangsleistung und Sofortleistung bei Schwerstverletzungen,
  • Invaliditätsleistung bereits ab 1% Invaliditätsgrad,
  • Zahlung einer Unfallrente schon ab 50% Invalidität,
  • erweitertes Krankenhaustagegeld bei Kindern bis 12 Jahre,
  • volle Kostenerstattung für Kosmetische Operationen
  • umfangreiche Rehabilitierungsmaßnahmen,
  • Todesfall-Leistungen, auch wenn der Unfalltod nicht sofort, sondern innerhalb eines Jahres eintritt
Kinderunfallversicherung – eine Pflichtversicherung für Ihre Kleinen

Die Kinderunfallversicherung ist eine ideale Absicherung für Kinder. Denn gerade Kinder sind besonders gefährdet, da sie in Ihrer Freizeit Ihre Umwelt erkunden und dabei die meisten Unfälle geschehen.

Da der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung sehr begrenzt ist, ist der zusätzliche Abschluss einer privaten Kinderunfallversicherung sehr sinnvoll. Achten Sie als Eltern dabei auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme.

Eine Kinderunfallversicherung ist nicht nur als Zusatzversicherung zu sehen, sondern kann anhand der Tatsache, dass Kinder in der Freizeit nicht gesetzlich abgesichert sind, als eine Pflichtversicherung für den eigenen Nachwuchs gelten.

Weitere Informationen zur Kinderunfallversicherung erfahren Sie hier

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